Sehr geehrte Kunden,
mit Wirkung zum 21. März gelten neue Förderbedingungen. Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Zuschussförderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus.
Ein Zuschuss kann dann bereits ab einer Investitionssumme in Höhe von 500 EUR bei der KfW beantragt werden. Somit werden nun auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert. Bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 EUR. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Prozent der investierten Summe. Die Obergrenze für einen Zuschuss liegt bei 1.500 EUR.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf der Internetseite www.kfw.de/zuschussportal oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002.